Europäische Schädlingsbekämpfung

„Biozide“ gegen Schädlinge und Mikroben sollen sicherer und umweltfreundlicher werden. Die EU-Gesetzgebung, zu der gestern im Europäischen Parlament in erster Lesung die Abstimmung stattfand, besagt zudem, dass neue Biozid-Produkte für den EU-weiten Verkauf schneller als bisher zugelassen werden sollen.

Europäische Schädlingsbekämpfung

Das allgemeine Ziel dieses Gesetzesvorschlags ist es, die EU-Regeln für eine Bandbreite von Produkten, die von Insektenschutzmitteln bis zu Chemikalien für Wasseraufbereitung reicht, neuen Anforderungen anzupassen. Landwirtschaftliche Pestizide werden durch gesonderte Rechtsvorschriften abgedeckt. Zum ersten Mal werden auch Materialien, die mit Schädlingskämpfungsmitteln behandelt wurden, reguliert.

Die Abgeordneten haben eine Reihe von Änderungsanträgen zu diesem Gesetzesentwurf angenommen, über die nun der Ministerrat beraten muss.

Die neuen Zulassungen für Schädlingsbekämpfungsmittel auf EU-Ebene sollen zu einer Straffung der Antragsstellungsverfahren für Unternehmen führen. Allerdings ist das Europäische Parlament der Ansicht, dass diese Herangehensweise stufenweise eingeführt werden sollte.

Ferner sollen bestimmte giftige Chemikalien verboten werden, insbesondere solche, die krebserregend sowie schädlich für die Fruchtbarkeit sind bzw. Gene oder Hormone beeinträchtigen. Ferner werden Bestimmungen, die darauf ausgerichtet sind, weitere gefährliche Stoffe stufenweise durch weniger schädliche Alternativsubstanzen zu ersetzen, verschärft.

Auf der Agenda der neuen Regelungen steht auch eine zentralisierte, EU-weite Zulassung von Biozid-Produkten, die stufenweise eingeführt werden soll. Dabei soll die Europäische Chemikalienagentur beauftragt werden, die Anträge für neue Biozid-Produkte und solche mit niedrigem Risikopotenzial ab 2013 und die meisten anderen Biozid-Produkte ab 2017 zu bewerten. Jedoch sollen Mitgliedstaaten weiterhin über Produkte entscheiden, die möglicherweise die größten Gesundheitsrisiken bergen. Außerdem sollen die Mitgliedstaaten das Recht behalten, zusätzliche Kontrollen über die Verwendung von auf EU-Ebene zugelassenen Produkten zu verhängen.

Das Parlament hat zudem entschieden, dass Unternehmen dazu verpflichtet werden soll, Daten aus Tierversuchen (im Gegenzug einer angemessenen Entschädigung) geteilt werden, um doppelte Experimente zu vermeiden. Eine vergleichbare Bestimmung besteht derzeit bereits in den REACH-Regeln für Chemikalien.