Heute ist im Bundesanzeiger die „Richtlinie zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelminderungssystemen bei Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen mit Selbstzündungsmotor (Diesel)“ erschienen. Die Förderrichtlinie tritt damit am morgigen Donnerstag in Kraft.

Nach der Förderrichtlichnie können die Besitzer von Diesel-Fahrzeugen für die Nachrüstung ihres Fahrzeuges mit einem Rußpartikelfilter 330 € Zuschuss erhalten für die Nachrüstung
- von Diesel-Pkw und
- von zur Güterbeförderung genutzten Diesel-Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen (leichte Nutzfahrzeuge).
Zu den Pkw zählen auch
- Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen.
Die Fördervoraussetzungen unterscheiden sich für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge:
- Diesel-Pkw müssen vor dem 1. Januar 2007 erstmals zugelassen worden sein und die Nachrüstung mit einem Partikelfilter muss zwischen dem 1. Januar 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgen.
- Leichte Nutzfahrzeuge müssen vor dem 17. Dezember 2009 erstmals zugelassen worden sein und im Zeitraum 13. Mai 2010 bis einschließlich 31. Dezember 2010 nachgerüstet werden.
Förderanträge können ab dem 1. Juni 2010 bis zum 15. Februar 2011 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Die dafür notwendigen Antragsformulare stehen ab dem 1. Juni 2010 unter www.pmsf.bafa.de zur Verfügung. Anträge, die vor dem 1. Juni 2010 in anderer Form beim BAFA eingehen, können nicht bearbeitet werden und werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Das Förderprogramm reicht für etwa 160.000 Nachrüstungen. Ausgezahlt wird in der Reihenfolge der beim BAFA eingegangenen vollständigen Antragsunterlagen. Wenn Sie die Umrüstung Ihres Diesel-Fahrzeugs planen, sollten Sie also nicht allzu lange zuwarten.
Die Nachrüstung hat für die Dieselfahrer zwei Vorteile:
- Nachgerüstete Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.
- Zudem werden nachgerüstete Fahrzeuge vom Kfz-Steuermalus von 1,20 Euro pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum befreit.
Daneben dürfte sich auch der Wiederverkaufswert des Autos durch die Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter erhöhen.




