"Magic Moments – Lichterpark NRW"

Das Verwaltungsgericht Aachen hat mit Beschluss vom 19. November 2025 den Eilantrag eines Anwohners gegen die Veranstaltung „Magic Moments – Lichterpark NRW“ mangels eigener Rechtsbetroffenheit des Anwohners als unzulässig abgelehnt.

"Magic Moments – Lichterpark NRW"

Diese Veranstaltung findet seit dem 14. November 2025 in Wassenberg statt und nimmt teilweise Flächen in Anspruch, die im Landschaftsplan „Wassenberger Riedelland und untere Rurniederung“ unter Schutz gestellt sind. Der Kreis Heinsberg erteilte der Veranstalterin auf deren Antrag für die Durchführung der Veranstaltung eine Ausnahme von den im Landschaftsplan festgesetzten Verboten.

Das Gericht hat den hiergegen gerichteten Eilantrag eines Anwohners abgelehnt und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:

Der Antrag ist bereits unzulässig. Die Vorgaben des Landschafts- und Artenschutzes sowie die Verbote des Landschaftsplans dienen allein dem öffentlichen Interesse und bezwecken nicht den Schutz von Rechten des Antragstellers. Überdies ist nach dem Ergebnis der vom Verwaltungsgericht durchgeführten Ortsbesichtigung nicht ersichtlich, dass der Antragsteller durch die Veranstaltung unzumutbar beeinträchtigt wird. Dies gilt sowohl für Licht- und Lärmemissionen, als auch für etwaige Beeinträchtigungen durch veranstaltungsbedingte Zufahrtskontrollen, Parkverbote und Verkehrslärm.

Verwaltungsgericht Aachen, Beschluss vom 19. November 2025 – 3 L 1032/25

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