Die Überprüfung abfallrechtlicher Begleitscheine (§ 43 Abs. 1 KrW-/AbfG i.V.m. §§ 10 f. NachwV) kann durch Landesrecht mit einer Gebühr belegt werden .
Die aufgrund von § 45 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes – KrW-/AbfG – erlassene Verordnung über die Nachweisführung …
Lesen