Am 6. August 2010 sind in Deutschland strengere Vorgaben für die Luftqualität in Kraft getreten. Damit wird die neue EU-Luftqualitätsrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Erstmals werden nun Luftqualitätswerte für die als besonders gesundheitsschädlichen angesehenen kleinen Feinstäube (Feinstäube mit einem Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. Bereits 2010 tritt ein
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