Stadtverkehr

Verbandsklagebefugnis – und die erst nach Klageerhebung anerkannte Umweltvereinigung

Die für die Rechtsbehelfsbefugnis von Umweltvereinigungen nach § 2 Abs. 1 Satz 1 UmwRG erforderliche Anerkennung nach § 3 UmwRG ist eine Sachentscheidungsvoraussetzung, die nicht bei Einlegung des Rechtsbehelfs, sondern am Schluss der letzten mündlichen Verhandlung oder bei einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zum Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung vorliegen muss.

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Altwasser bei Kirnstein, Gemeinde Oberaudorf, Landschaftsschutzgebiet „Inntal Süd“

Landschaftsschutzgebiete – und die Klage des BUND

Der Normenkontrollantrag des BUND gegen die „Inntal-Süd“- Verordnung ist zulässig. Der BUND, eine anerkannte Umweltvereinigung, kann gegen die „Verordnung des Landkreises Rosenheim über das Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd“ im Wege der Normenkontrolle vorgehen. Die Verordnung stellt ein etwa 4 021 ha großes Gebiet unter Schutz. Mit Inkrafttreten der Verordnung im Jahr

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