Baustelle

Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan – und die Fertigstellung der Bebauung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt für einen Normenkontrollantrag des BUND gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Lindauer Therme entschieden. Der antragstellende BUND wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110

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Das Steinkohle-Großkraftwerk und die Klagebefugnis der Umweltverbände

Im Rahmen der Verbandsklage nach Maßgabe des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes beschränkt sich die Prüfung auf Rechtsvorschriften, die dem Umweltschutz dienen. Ein Umweltverband kann weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht eine umfassende objektiv-rechtliche Rechtmäßigkeitsprüfung des angegriffenen Genehmigungsbescheides einfordern. Weder auf der Grundlage nationalen Rechts noch auf der Grundlage von Unionsrecht kann der

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Die Flugroutenfestlegung und die Klagebefugnis von Umweltverbänden

Die Grüne Liga Sachsen, ein in Sachsen anerkannter Naturschutzverein, kann die festgelegten Flugrouten zur sog. kurzen Südabkurvung für den Flughafen Leipzig/Halle gerichtlich überprüfen lassen. Dies entschied jetzt das Bundesverwaltungsgericht und hob eine gegenteilige Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts in Bautzen auf . Die Flugrouten, die das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung festgesetzt hatte,

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Die Klagebefugnis der Umweltverbände beim Kraftwerksausbau

Umweltverbände können mit der Verbandsklage nur die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend machen, die dem Umweltschutz dienen. Das Recht auf eine vollumfängliche Prüfung eines Genehmigungsbescheids kann weder aus der Aarhus-Konvention noch aus der Öffentlichkeitsbeteiligungsrichtlinie hergeleitet werden. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in

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Klagerecht für Umweltverbände bei Luftreinhalteplänen

Anerkannte Umweltverbände können die Einhaltung der Vorschriften über Luftreinhaltepläne gerichtlich geltend machen. Damit weitete das Bundesverwaltungsgericht jetzt die Klagebefugnis für Umweltverbände auch auf den Bereich der Luftreinhaltung aus. Anlass hierfür bot ein Streit über den Luftreinhalteplan für Darmstadt: Der Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt sieht für die Verminderung der Schadstoffkonzentration

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