Umweltverträglichkeitsprüfung – und die Unterlagen über die Umweltauswirkungen

Der Hinweis, dass „die entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen“ öffentlich ausliegen, unterrichtet die Öffentlichkeit nicht darüber, um welche Unterlagen zu welchen Umweltthemen es sich hierbei handelt und verfehlt daher die Anforderungen des § 9 Abs. 1a Nr. 5 UVPG an die Bekanntmachung zu Beginn des UVP-rechtlichen Beteiligungsverfahrens. Im Fall sogenannter

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Flugrouten zum BER

Die Klagen von zwei Umweltverbänden und Anwohnern aus der Region Müggelsee gegen die Müggelseeroute und die Wannseeroute sind erfolglos. Es besteht keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Flugroutenfestsetzungsverfahren. Diese Prüfung ist im Planfeststellungsverfahren für den Flughafen zu leisten. Die dort vorzunehmende Umweltverträglichkeitsprüfung hat sich auf den gesamten Einwirkungsbereich des

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