Besteht für das betäubungslose Schlachten von Tieren (Schächten) ein religiöses Bedürfnis, etwa für das muslimische Opferfest, ist hierfür eine tierschutzrechtliche Genehmigung zu erteilen. So entschied jetzt der Bayerische Verwaltungsgerichtshof, dass einem Metzger das betäubungslose Schlachten („Schächten“) aus religiösen Gründen in begrenztem Umfang hätte gestattet werden müssen. Der Kläger hatte für
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