Das Raumordnungsprogramm eines Landkreises mit dem Versuch der Konzentration von Windkraftanlagen an bestimmten Standorten ist fehlerhaft und unwirksam, wenn der Landkreis seine eigenen Planungskriterien nicht eingehalten hat.
In einem jetzt vom Verwaltungsgericht Lüneburg entschiedenen hatte der Landkreis Heidekreis mit einem …
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