Der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken ab dem Jahr 2005 ist nicht rechtswidrig gewesen. Wird duch den Anbau von Gen-Mais der Honig verunreinigt, ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen dagegen zu treffen. So die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall
Lesen