Honig mit Gen-Mais-Pollen

Der Anbau des Maises MON 810 durch den Freistaat Bayern zu Forschungszwecken ab dem Jahr 2005 ist nicht rechtswidrig gewesen. Wird duch den Anbau von Gen-Mais der Honig verunreinigt, ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, Schutzmaßnahmen dagegen zu treffen. So die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in dem hier vorliegenden Fall

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Honig mit Gen-Pollen

Honig und Nahrungsergänzungsmittel, die den Pollen von genetisch veränderten Organismen (GVO) enthalten, sind aus GVO hergestellte Lebensmittel, die nicht ohne vorherige Zulassung in den Verkehr gebracht werden dürfen. Dieser Pollen stellt selbst keinen GVO mehr dar, wenn er seine Fortpflanzungsfähigkeit verloren hat und in keiner Weise genetisches Material übertragen kann.

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Gen-Mais im Honig

Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich derzeit mit einem Vorabentscheidungsersuchen aus Bayern zu beschäftigen, in dem es um Honig und Pollen geht, in dem gentechnisch veränderte Proteine aus einem in der Nachbarschaft gelegenen Genmais-Feld festgestellt wurden. In diesem Verfahren vor dem EuGH hat nun der Generalanwalt des Gerichtshofs seine

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