Auskunftsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz bei gesetzesvorbereitenden Tätigkeiten

Ein Bun­des­mi­nis­te­ri­um ist im Rah­men sei­ner ge­set­zes­vor­be­rei­ten­den Tä­tig­keit gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UIG keine in­for­ma­ti­ons­pflich­ti­ge Stel­le. Der An­wen­dungs­be­reich der Aus­nah­me­vor­schrift des § 2 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. a UIG ist zeit­lich durch den Ab­schluss des Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­rens be­grenzt. Der Be­griff der

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Informationszugang während eines Gesetzgebungsverfahrens

Ein Ministerium darf der Öffentlichkeit den Zugang zu Umweltinformationen verweigern, soweit diese Informationen einem Gesetzgebungsverfahren zuzurechnen sind, an dem das Ministerium beteiligt ist. Diese Ausnahme findet jedoch keine Anwendung mehr, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Dies entschied jetzt der Gerichtshofs der Europäischen Union in einem Verfahren zum deutschen Umweltinformationsgesetz. Die

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