In einem Ski- und Wandergebiet ist ein Gaststättenbetrieb nur insoweit erforderlich, als es um die gastronomische Grundversorgung der Skifahrer und Wanderer geht. Ist das vorhandene gastronomische Angebot aber objektiv ausreichend, also eine gastronomische Grundversorgung vorhanden, so ist eine weitere Skihütte nicht erforderlich. Mit dieser Begründung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in
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