Zwiebeln zählen nicht zu den geruchsintensiven Futtermitteln, weil es sich um unbehandelte, nicht in Verwesung befindliche pflanzliche Rohstoffe handelt. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Osnabrück im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die von der Stadt Osnabrück gegen einen Landwirt angedrohten Zwangsmaßnahmen wegen Verfütterung von Zwiebeln an Schweine für unzulässig erklärt. Dem Antrag
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