Flugzeug

Bestandsgebäude in der Lärmschutzzone eines Flughafens – und die Kosten der Schallschutzmaßnahmen

Die Vorschriften der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung zur Erstattung von Aufwendungen für Schallschutzmaßnahmen an Bestandsgebäuden sind für das Bundesverwaltungsgericht nicht zu beanstanden. In den drei hier entschiedenen Fällen begehren die Eigentümer von Wohngrundstücken, die in festgesetzten Lärmschutzzonen des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main liegen. die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach der Zweiten Verordnung zur

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Fluglärm – und der Nachtflug auf dem zukünftigen Flughafen Berlin-Brandenburg

Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden gegen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Nachtflugregelung am künftigen Flughafen Berlin Brandenburg – nur 6½ Jahren nach Einreichung der Verfassungsbeschwerden – nicht zur Entscheidung angenommen. InhaltsübersichtDie AusgangssachverhalteDie Verfassungsbeschwerde der Anlieger – Rechtliches GehörDie Verfassungsbeschwerde der Anlieger – Körperliche UnversehrtheitDie Verfassungsbeschwerde der Anliegergemeinden – Grenzen des GrundrechteschutzesDie

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Verbandsklagen gegen Flugverfahrensfestlegungen und Lärmaktionsplänen

Anerkannte Umweltverbände sind nicht berechtigt, die fehlerhafte Behandlung von in Lärmaktionsplänen dargestellten ruhigen Gebieten durch eine Flugverfahrensfestlegung zu rügen. Nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 UmwRG kann eine anerkannte inländische oder ausländische Vereinigung, ohne eine Verletzung in eigenen Rechten geltend machen zu müssen, Rechtsbehelfe nach Maßgabe der Verwaltungsgerichtsordnung gegen

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Die unterlassene Umweltverträglichkeitsprüfung

Das Unterlassen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unter Verletzung des Unionsrechts löst als solches grundsätzlich keine Haftung des Staats für einen reinen Vermögensschaden aus. Diese Haftung kann jedoch ausgelöst werden, wenn das nationale Gericht insbesondere zu dem Ergebnis kommt, dass ein unmittelbarer Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung und dem erlittenen Schaden, wie der Wertminderung

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