Für die Errichtung von Windenergieanlagen kann die Herausnahme des Planungsgebietes aus einem Landschaftsschutzgebiet rechtlich zulässig sein. So das Verwaltungsgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall der Genehmigung von vier Windenergieanlagen (WEA) in Oldenburg, für die einTeil des Landschaftsschutzgebietes Bornhorster Wiesen aus dem Schutzgebiet herausgenommen worden ist. Der BUND hat gegen die
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