In einer Biomasse-Heizungsanlage dürfen nur die vom Hersteller für das konkrete Gerät zugelassenen Brennstoffe eingesetzt und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verfeuert werden. Eine ordnungsbehördliche Verfügung, die die Nutzung eines danach an sich zulässigen Brennstoffes untersagt, ohne etwaige Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben (wie etwa den Feuchtegehalt des Brennstoffes oder Feinstaubgrenzwerte)
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