Das Land Berlin ist nach einem auf eine Klage der Deutschen Umwelthilfe ergangenen Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin verpflichtet, den Luftreinhalteplan für Berlin bis spätestens 31. März 2019 so fortzuschreiben, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) in Höhe von 40 µg/m³ im Stadtgebiet Berlin
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