Zum 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz in Kraft getreten, das die seit 1998 geltende Batterieverordnung ersetzt. Mit dem neuen Batteriegesetz werden erstmals verbindliche Sammel- und Verwertungsquoten für handelsübliche Altbatterien vorgeschrieben: Bis zum Jahr 2012 müssen mindestens 35 Prozent und bis zum Jahr 2016 mindestens 45 Prozent der über
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