Auspuff

Betriebsuntersagung von Dieselfahrzeugen für Update-Verweigerer

Wenn der Fahrzeughalter eines Diesels die Nachrüstung der unzulässigen Abschalteinrichtung verweigert, ist die Betriebsuntersagung rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht München in den hier vorliegenden Fällen die Klagen von sechs Fahrzeughaltern abgewiesen. Geklagt hatten die Halter von Pkw der Marke VW, Audi und Škoda, die mit einem Dieselmotor des

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Abgasmanipulation bei Diesel-PKWs – und das verpflichtende Software-Update

Die Halter der von den Abgasmanipulationseinrichtungen betroffenen Dieselfahrzeugen sind zum Software-Update verpflichtet. Dies befand jetzt das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster in zwei bei ihm anhängigen Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Die beiden Antragsteller sind jeweils Halter eines Audi, der mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 ausgestattet ist.

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