Wenn der Fahrzeughalter eines Diesels die Nachrüstung der unzulässigen Abschalteinrichtung verweigert, ist die Betriebsuntersagung rechtmäßig. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht München in den hier vorliegenden Fällen die Klagen von sechs Fahrzeughaltern abgewiesen. Geklagt hatten die Halter von Pkw der Marke VW, Audi und Škoda, die mit einem Dieselmotor des
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