Der Bundesrat hat der neugefassten Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen mit einigen – überwiegend klarstellenden – Maßgaben zugestimmt, die damit nun im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Durch die Verordnung werden in erster Linie Einzelraumfeuerungsanlagen privater Haushalte für feste Brennstoffe erfasst – wie zum Beispiel Kamin- und Pelletöfen sowie Heizkamine
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