Ein als flächendeckend festgestelltes privates System zur Abholung gebrauchter, restentleerter Verkaufsverpackungen aus Papier, Pappe und Karton ist nach § 6 Abs. 4 Satz 5 VerpackV verpflichtet, die für die Sammlung von Papierabfällen bestehenden Einrichtungen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers mitzubenutzen, solange es …
Lesen


















