Der Freistaat Thüringen hat keinen Anspruch auf Nachverhandlungen über die Anpassung des „Generalvertrags über die abschließende Finanzierung der ökologischen Altlasten im Freistaat Thüringen“ mit dem Ziel, dass der Bund den überwiegenden Anteil an den seit dem 1. Juli 2017 anfallenden …
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