Seit der Umstellung der staatlichen Förderung auf einen direkten Zuschuss von 330 € wurden bis Ende 2009 durchschnittlich über 20.000 Diesel-Pkw pro Monat mit Rußpartikelfiltern nachgerüstet. Wenn die Nachrüstung im Zeitraum vom 1. August bis 31. Dezember 2009 erfolgt ist, müssen die Förderanträge bis zum kommenden Montag, den 15. Februar 2010 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingegangen sein eingehen.

Für das Jahr 2010 ist ebenfalls wieder eine Förderung der Nachrüstung von Diesel-Pkw mit Partikelfiltern im Entwurf des Bundeshaushalts für 2010 vorgesehen, wobei die Förderung nun auch auf leichte Nutzfahrzeuge erweitert werden soll. Das Bundeshaushaltsgesetz 2010 wird jedoch voraussichtlich erst im April 2010 verkündet. Erst danach kann das neue Förderprogramm starten. Geplant (aber noch nicht beschlossen) ist, dass dann rückwirkend auch Nachrüstungen gefördert werden, die seit 1. Januar 2010 vorgenommen wurden.
Weiterer Nebeneffekt der Nachrüstung mit einem Rußpartikelfilter: Nachgerüstete Diesel-Pkw erhalten eine günstigere Umweltplakette und können, je nach Plakette und Ausgestaltung der Umweltzone, auch weiterhin in die bereits in vielen Städten eingerichteten Umweltzonen einfahren.




