Am 1. April 2010 hat ein elektronisches Nachweisverfahren zur Überwachung gefährlicher Abfälle das bisherige Verfahren auf der Basis von Papierformularen abgelöst. Seit Anfang diesen Monats müssen daher die vorgeschriebenen Nachweise über die umweltverträgliche Entsorgung gefährlicher Abfälle von den nachweispflichtigen Unternehmen und den zuständigen Behörden elektronisch bearbeitet und übermittelt werden. Betroffen hiervon sind etwa 2,5 bis 3 Millionen Nachweise pro Jahr. Zur Datenübermittlung betreiben die sechszehn Bundesländer gemeinsam die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall (ZKS-Abfall), bei der die Nachweisdaten bundesweit entgegengenommen und verteilt werden.

Die nachweispflichtigen Unternehmen erhalten bei der ZKS-Abfall ein elektronisches Postfach und treffen auf der betrieblichen Ebene die erforderlichen Vorkehrungen für die Teilnahme am elektronischen Verfahren. Für Unternehmen, die keine eigenen Lösungen wählen, bieten mehrere Dienstleister hierzu „Providerlösungen“ an.
Die elektronische Überwachung bietet nach Ansicht der Verwaltung die Mögichkeit, die Effizienz der Überwachung gefährlicher Abfälle nachhaltig zu steigern. Die Basis hierfür soll die wesentlich schnellere Bearbeitung, Verfügbarkeit und Auswertung der Nachweisdaten bilden und die damit entscheidend verbesserte Transparenz in der Überwachung dieser Abfälle.