Die Saatkrähe – und die Biodiversität

Auch die Saatkrähe ist seit den 1970er Jahren eine besonders geschützte Vogelart und stand auf der Roten Liste. Durch ihren wieder wachsenden Bestand treten Probleme in der Landwirtschaft (z.B. durch Fraßschäden) und auch in Siedlungsgebieten (durch Lärmbelästigung) auf, für deren Lösung das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz eine Broschüre mit Handlungsempfehlungen herausgegeben hat („Handlungsempfehlungen zur Lösung von Konflikten mit brütenden Saatkrähen in Niedersachsen“).

Die Saatkrähe – und die Biodiversität

Die Saatkrähe gehört zu den Singvögeln – auch wenn sie für das menschliche Ohr nur wahrnehmbare Krächzlaute von sich gibt. Die Saatkrähe ist nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 b) bb) BNatSchG eine besonders geschützte Art. Wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten dürfen gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG weder getötet noch Brutplätze beschädigt oder zerstört werden. Als intelligente Tiere haben die Saatkrähen zum Teil ihren eigentlichen Lebensbereich in der freien Landwirtschaft wegen Verfolgung und Zerstörung der Kolonien aufgegeben und sich den Siedlungsgebieten der Menschen genähert, da hier eine gesetzwidrige Tötung durch Schüsse oder verbotene Zerstörung der Kolonien weit weniger möglich ist. Eigentlich suchen Saatkrähen ihre Nahrung im Grünland. Ist dieses nicht mehr ausreichend vorhanden, weichen sie auf Ackerflächen aus. Also führt erst die veränderte Flächennutzung in der Landwirtschaft zu Schäden durch die Saatkrähen. Gerade während der Aufzucht der Jungvögel werden hauptsächlich Insekten und deren Larven als Nahrung gesucht, so dass die Saatkrähe durchaus als nützlich angesehen werden kann.

Der Erhalt und der Umstieg auf Dauergrünland kann den Fraßschaden auf Ackerflächen verhindern. Auch die Anlage von Hecken bietet den Saatkrähen neuen bevorzugten Lebensraum. In der Broschüre des Niedersächsischen Umweltministeriums wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Lösung der Probleme mit den Saatkrähen nicht von heute auf morgen sondern erst über einen längeren Zeitraum hinweg möglich ist – und das auch nur unter Beachtung aller geltenden Natur- und Artenschutzrichtlinien. Die Artenvielfalt soll erhalten bleiben.

Biodiversität

Dieses Ziel haben sich auch die Länder der sieben führenden Industrienationen, G7, auf ihre Tagesordnung beim Gipfeltreffen im Schloss Elmau am 7. und 8. Juni 2015 geschrieben. Die biologische Vielfalt der Erde (Biodiversität) ist die Grundlage für die Existenz des Menschen. Für die Biodiversität beginnt bei jedem Menschen vor der eigenen Haustür mit den „störenden“ lärmenden Saatkrähen.

Jede einzelne Arterhaltung ist für die Zukunft des Menschen wichtig und geht Alle etwas an. Die Artenvielfalt endet nicht an der Staatengrenze, sondern hat Auswirkungen auf die gesamte Erde. Um die dramatischen Auswirkungen eines fehlenden Artenschutzes in Entwicklungsländern zu minimieren bzw. zu verhindern, unterstützen die G7-Länder den Erhalt der biologischen Vielfalt mit erheblichen Mitteln und versuchen ebenso jedem Bürger Anregungen zur Artenvielfalt zu geben, wie z.B. unter http://www.bmz.de/G7-fuer-vielfalt.